Abrechnung und Organisation

Die Kosten für die verschiedenen hier aufgeführten Psychotherapiemethoden (Ausnahmen sind gekennzeichnet) werden in der Regel nach Antragsstellung bei Ihrer Krankenversicherung (gesetzliche Versicherung) und Genehmigung durch einen externen Gutachter vollständig übernommen. Je nach dem für Sie geeigneten Verfahren kann die Behandlungsdauer von 25 Stunden (Kurzzeittherapie/Krisenintervention) bis hin zur längerfristigen psychoanalytischen Therapie(im Ausnahmefall 300 Stunden) reichen. Welche Form von Psychotherapie das für sie geeignetste Verfahren darstellt, wird in ausführlichen, diagnostischen Erstgesprächen, die auch Ihrer Beratung dienen, mit Ihnen gemeinsam geklärt. Fünf solcher „probatorischer“ Sitzungen können Sie jederzeit ohne Antragsformalitäten wahrnehmen.
Die Regelungen bei den Privatversicherungen sind sehr uneinheitlich und hängen von ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab: In der Regel werden jedoch auch von Privatversicherern(bzw. Beihilfestellen) die elementaren Behandlungsmethoden übernommen, in jedem Fall die psychiatrisch orientierten ärztlichen Vor- und Beratungsgespräche sowie erste fünf probatorische Sitzungen zur weiteren Therapieplanung.
Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), die für alle privaten Versicherer maßgebend ist.
Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie gerne zu allen Fragen der möglichen Therapiekosten und übernehmen für Sie die administrativen Aufgaben im Kontakt zu Ihrem Versicherer.