Psychotherapie Kosten

Wie wird die Kostenfrage geregelt?

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztliche sowie sowie Psychologische Psychotherapeuten und Psychoanalytiker direkt aufsuchen, sie benötigen keine Überweisung, z.B. seitens des Hausarztes. Bis auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind für die Inanspruchnahme der ersten Sitzungen keine weiteren Formalitäten notwendig.

Voraussetzung: der Behandler verfügt über eine Kassenzulassung.

Ob und in welcher Form eine Psychotherapie sinnvoll und indiziert ist, wird in den weiteren Gesprächen („probatorische Sitzungen“) dann gemeinsam geklärt. Auch diese werden von der Krankenkasse finanziert. Für die anschließende Therapiephase übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten, wenn eine psychische Störung vorliegt, die Krankheitswert hat (z.B. Depression, Angsterkrankung, Zwänge). Dazu muss der Behandler einen ausführlichen Antrag zu Händen eines unabhängigen Gutachters an die Krankenkasse stellen (chiffriert und anonymisiert, d.h. ohne jegliche konkrete Angaben zum Versicherten). In diesem Bericht wird detailliert zur Diagnose und dem Therapieplan Stellung genommen. Nach Befürwortung des Antrags durch den Gutachter erteilt die Krankenkasse schließlich die Genehmigung für die Therapie und übernimmt alle anfallenden Kosten. Diese können sich, je nach Stundenumfang der geplanten Therapie, zwischen ca. 2000 bis 20.000 € belaufen.

Zusammengefasst: Die Kosten für eine Psychotherapie müssen von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt, der Behandler über die notwendige Zulassung verfügt und das Therapieverfahren anerkannt ist.

Dies trifft zu auf die tiefenpsycholgische Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie sowie ergänzend für übende-suggestive Techniken (z.B. autogenes Training, Hypnose).

Beihilfestellen, z.B. für Beamte, richten sich nach den hier genannten Bedingungen und übernehmen in der Regel 50% der anfallenden Kosten.

Nahezu alle Privatversicherungen finanzieren eine Psychotherapie. Entscheidend sind hier jedoch die individuellen Vertragsbedingungen. Manche Versicherer übernehmen Psychotherapien im gleichen Umfang und zu gleichen Bedingungen, wie gesetzliche Krankenkassen. In vielen Versicherungsverträgen gibt es jedoch Einschränkungen hinsichtlich des Behandlungsumfanges (z.B. ein jährliches Stundenlimit von 20 bis 30 Sitzungen). Abgerechnet werden die Leistungen gemäß der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), woraus sich in Abhängigkeit des gewählten Verfahrens und der individuellen Komplexität des Behandlungsfalles Kosten von ca. 90 bis 120 € pro Sitzung (50 Minuten) ergeben. Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Ärzte für Psychosomatische Medizin
können unabhängig der definierten Psychotherapieleistungen grundsätzlich Untersuchungen, Abklärungsgespräche sowie zeitlich begrenzte psychiatrisch-psychotherapeutische Sitzungen ohne Genehmigungsverfahren gemäß der GOÄ zu Lasten der Versicherung in Rechnung stellen.

Patienten, die keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können oder wollen, werden als Selbstzahler in der Regel den Privatversicherten gleichgestellt (Berechnung des Aufwands entsprechend der GOÄ).