Psychotherapie Kosten

Wie wird die Kostenfrage geregelt?

Beihilfeberechtigte und Privatversicherte können Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztliche sowie Psychologische Psychotherapeuten und Psychoanalytiker direkt aufsuchen, sie benötigen keine Überweisung, z.B. seitens des Hausarztes.

Bei entsprechender Indikation und nach Genehmigung durch den Kostenträger können 25 bis 300 Stunden einer Psychotherapie übernommen werden.

Dies trifft zu auf die tiefenpsycholgische Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie sowie ergänzend für übende-suggestive Techniken (z.B. autogenes Training, Hypnose).

Nahezu alle Privatversicherungen finanzieren eine Psychotherapie. Entscheidend sind hier jedoch die individuellen Vertragsbedingungen. Manche Versicherer übernehmen Psychotherapien im gleichen Umfang und zu gleichen Bedingungen, wie gesetzliche Krankenkassen. In vielen Versicherungsverträgen gibt es jedoch Einschränkungen hinsichtlich des Behandlungsumfanges (z.B. ein jährliches Stundenlimit von 20 bis 30 Sitzungen). Abgerechnet werden die Leistungen gemäß der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), woraus sich in Abhängigkeit des gewählten Verfahrens und der individuellen Komplexität des Behandlungsfalles Kosten von ca. 100 bis 180 € pro Sitzung (50 Minuten) ergeben. Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Ärzte für Psychosomatische Medizin können unabhängig der definierten Psychotherapieleistungen grundsätzlich Untersuchungen, Abklärungsgespräche sowie zeitlich begrenzte psychiatrisch-psychotherapeutische Sitzungen ohne Genehmigungsverfahren gemäß der GOÄ zu Lasten der Versicherung in Rechnung stellen.

Patienten, die keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können oder wollen, werden als Selbstzahler in der Regel den Privatversicherten gleichgestellt (Berechnung des Aufwands entsprechend der GOÄ).